In der Wohnung verstorben: benachrichtigen Sie zuerst einen Arzt (evtl. Notarzt), nach Möglichkeit den Hausarzt. Der Arzt stellt den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung aus. Im Krankenhaus oder Seniorenheim verstorben: die Verwaltung der jeweiligen Institution kümmert sich um die notwendigen Dinge.
Hiernachnehmen Sie bitte direkt mit uns Kontakt auf - telefonisch oder persönlich. Zur Information: Sie sind nicht verpflichtet (auf Grund des Ortes oder der Umstände), ein bestimmtes oder durch Dritte beauftragtes Bestattungsunternehmen zu akzeptieren. Entscheiden Sie sich nach Ihrem persönlichen Empfinden oder aufgrund von Empfehlungen von Verwandten oder guten Freunden.
Wir sind immer für Sie erreichbar und beraten Sie vertrauensvoll bei allen auftretenden Fragen. Das Beratungsgespräch kann bei Ihnen zu Hause oder in unseren Geschäftsräumen geführt werden.
Sie benötigen:
vom Standesamt:
Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
bei Eheschließung nach 1958 den Auszug aus dem Familienbuch
Geburtsurkunde (Nur bei Ledigen)
Scheidungsurteil oder Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk (Bei Geschiedenen)
persönliche Unterlagen:
Todesbescheinigung vom feststellenden Arzt
Rentenmitteilung (neuester Stand)
Chipkarte der Krankenkasse
Versicherungspolicen
Mitgliedsausweis oder –buch der Gewerkschaft
Aktenzeichen des Versorgungsamtes (Nur für Empfänger einer Versorgungsrente)
Alle Unterlagen bekommen Sie nach der Beurkundung im Original zurück.